Der Postauftrag

Der Postauftrag war der Auftrag an die Post, bei einem Dritten Geld einzuziehen, auf das der Absender Einspruch hatte. Ob Bargeld, Wechsel oder Scheck, der Empfänger eines Postauftrages war immer das Postamt am Sitz des Schuldners. Dieses Amt öffnete den Brief und fand als Inhalt den Vordruck „Postauftrag“ bzw. „Postprotest“, welcher Bezug nahm auf den ebenfalls beigefügten Scheck, Wechsel oder eine offene Rechnung. Postaufträge unterlagen dem Frankozwang. Die Zusendung erfolgte als Einschreiben. Sowohl das Kuvert als auch das innenliegende Postauftragsformular konnte bei der Post gegen Bezahlung erworben werden. Die Einführung des Postauftrags fand 1871 in Bayern, Württemberg und dem Deutschen Reich statt und hieß anfangs „Postmandat“.

Erst 1875 wurde daraus der „Postauftrag“. Er hielt sich bis in die Zeit der französischen Zone. Bei der Deutschen Bundespost wurde er teilweise durch die „Postzustellungsurkunde“ abgelöst.

postauftrag 1Postauftragsbrief des Steinwerks von Franz Kirrmeier, Speyer, nach Kaiserslautern, mit 30 Pfennig als R-Brief vorschriftsmäßig frankiert. Leider ist der Inhalt nicht erhalten - wie so oft bei Postauftragsbriefen.

 

 

 

 

 

 

postauftrag 2Von dem Kgl. Bayer. Postamt Speyer wurde der „Postauftrag zurück-gesendet“, als Postsache war er portofrei. Der Postauftrag, dem eine vorbereitete Scheckquittung beilag, konnte nicht ausgeführt werden.

 

 

 

 

 

Postauftrag 3„Annahme verweigert“ schrieb der Postbote am 16.3.1915 auf die Rückseite des Auftragsformulars. In roter Schrift wurde auf die Vorderseite des Auftragsformulars „Bitte Zahlbefehl“ geschrieben.

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