Leseprobe

Retourbriefe

 

Briefe wurden an den Aufgabeort zurückgesandt, wenn der Adressat die Annahme verweigerte, der Empfänger nicht zu ermitteln war oder wenn politische Ereignisse (meistens Kriege oder deren Folgen) eine Rücksendung erforderlich machten. Wurde die Annahme der Briefpostsendung verweigert, so hatte der Adressat oder die Abgabepost die Annahmeverweigerung zu erklä­ren und die Sendung musste unverzüglich zum Aufgabeort zurück­ gesandt werden. Bei Nicht­ oder Unterfrankierung hatte der
Absender die fehlenden Kosten zu tragen.
Galt eine Briefpostsendung als „unbestellbar“, was bei Retourbriefen am häufigsten vorkam, so lief sie zur Aufgabepost zurück. Fehlte die Absender­angabe, so wurde die Sendung dort 8 Tage lang aufbe­wahrt, um dann an die Kommission für Retourbriefe (z.B. in Speyer) weitergeleitet zu werden. Aus meiner Speyer­Sammlung möchte ich drei interessante Retour­briefe zeigen.

Retoure 1

 

Ein unterfran­kierter Brief vom 16. De­zember 1892 der bekannten Speyerer Zi­garrenfabrik „Wellensiek &
Schalk“ nach Basel. Auf der Schweizer Auswechsel­ stelle wurde der Fehlbetrag festgestellt und der doppelte Betrag der fehlenden Frankatur, aufgerundet auf volle 5 Rappen, also 25 Rp. nachtaxiert. „Von Alb. Bender nicht an­ genommen“ schrieb der Postzusteller als Begründung der Annahme­ verweigerung auf den Brief. Auf der Schweizer Auswechselstelle wurde der Klebezettel „Annahme verweigert. Refusé.“ aufgeklebt. Die Nachportomarken wurden mit dem Stempel „UNGÜLTIG“ für nichtig erklärt. Der Brief lief zurück an den Absender in Speyer, wo er laut rückseitigem Ankunftsstempel am 18. Dezember 1892 an­ kam. Die Firma „Wellensiek & Schalk“ musste den Brief überneh­men und das fehlende Porto nachzahlen.

 

 

 

 

 

Retoure 2

 

Postkarte P38/07x vom 26. Mai 1894, von Speyer nach München gesandt. Der Adressat konn­te dort nicht
angetroffen werden. Auf der Rückseite wurde mit Bleistift „Adressat ein Bildhauer hat sich am 11. Juli nach Cöln abge­meldet“ notiert und auf der Vorderseite mit roter Tinte „Jetzt in Cöln“. Die Karte lief nach Köln. Dort wurde nach vergeblicher Suche schrift­lich vermerkt „Wurde nicht abverlangt“. Es wurde ein gelber Klebezet­tel des Kaiserlichen Postamtes 1. angebracht, dazu der Stempel „ZURÜCK nach“ (Speyer), und die Postkarte lief nach Speyer. Dort notierte der Briefträger: „Zurück erhalten am 16.7.94“. Nach erfolglo­ser Nachforschung wurde auf der Karte in roter Schrift vermerkt: „Ab­sender in Speyer unbekannt“. Mit dem Speyerer Poststempel vom 24.7.1894 wurde die Postkarte wiederum auf den Weg nach Köln ge­bracht, wo sie am 25. Juli 1894 ankam und vermutlich den Bildhauer erreichte – oder nicht!
Speyer oder Köln ­ wo wurde die blaue Kölner Adresse links unten notiert?

 

 

Retoure 3

 

 

 

Portorichtiger Einschreibe­Brief vom 15. Januar 1908 an Herrn Jakob Cronauer nach New York City. In N.Y. kam der Brief am 25.1. an und wurde am 26.1. auf der Station M in New York einge­ schrieben. Da er „UNCLAIMED“ = unzustellbar“ war, wurde New York wurde mit schwarzem Stift durchgestrichen, und der Brief landete beim „DEAD LETTER OFFICE“, dem Amt für unzustell­ bare Briefe. Dort erhielt er nach einer Aufbewahrungszeit den Auf­kleber „(NON RECLAMÉ) UN­ CLAIMED (N.Y.­Reg.Div.)“ und wurde nach Speyer zurückge­ sandt, wo er am 27. März 1908 ankam. Eine Begründung für die Unzustellbarkeit war nicht auszu­ machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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